Kindesschutzmassnahmen sind dann nötig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Interessen von Kindern, beispielsweise bei schwierigen Scheidungen, von Dritten in zivilrechtlichen Verfahren wahrgenommen werden müssen.
Derzeit führt der Verein «punkto Jugend und Kind - KJBZ» einen Grossteil der Kindesschutzmandate im Auftrag des Kantons. Diese Leistungsvereinbarung läuft am 31. Dezember dieses Jahres aus.
Der Regierungsrat hatte im vergangenen Sommer entschieden, den Auftrag neu auszuschreiben. Die einzige Offerte, eingereicht von der bisherigen Anbieterin, habe jedoch keine Vorteil im Vergleich mit der verwaltungsinternen Fallführung gebracht, teilt die Direktion des Innern mit.
Die Regierung hat sich deshalb entschlossen, ab dem 1. Januar 2017 alle Kindesschutzmandate im Mandatszentrum (MaZ) zu führen. In diesem Zentrum werden seit jeher auch die Erwachsenenschutzmandate abgewickelt.
Weil der Kanton mit der Qualität der Arbeit des Vereins «punkto» sehr zufrieden ist, besteht laut Regierungsrat die Möglichkeit, einen Teil des bisherigen Personals zu übernehmen und im MaZ zu beschäftigen. Mit diesem Vorgehen könne auch sichergestellt werden, dass es für die betroffenen Kinder und Jugendlichen möglichst zu keinem Beistandswechsel komme.