Die meisten Kantone haben es bereits - nun soll auch Uri ein eigenes Gemeindegesetz erhalten. Der Urner Landrat stimmte am Mittwoch dem Entwurf dafür mit 61 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die dafür nötige Änderung der Kantonsverfassung wurde ebenfalls beschlossen und mit 62 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.
Die Fraktionen waren sich einig, dass das 79 Artikel umfassende Gesetz notwendig sei und einem Bedürfnis der Gemeinden entspreche. Grundgedanke ist es, die Organisationsautonomie der Gemeinden zu stärken sowie die rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden zu schaffen.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Gemeinden die nötigen Instrumente erhalten, um ihre Aufgaben möglichst gut erfüllen können, sagte die Urner Justizdirektorin Heidi Z'graggen (CVP). Es handle sich um einen massgeschneiderten Gesetzesentwurf. Er sei in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet worden.
Pflicht zur Gemeindeordnung
Künftig sollen die Gemeinden verpflichtet werden, sich eine Gemeindeordnung zu geben. Für die Rechtsetzung zuständig sollen grundsätzlich die Stimmberechtigten sein, wobei die Gemeinden selbst sollen bestimmen können, was an der Gemeindeversammlung und was an der Urne entschieden werden soll.
Neu geregelt werden unter anderem die Aufgaben, welche die Gemeinden zu leisten haben. Gemeinden können Aufgaben auch Dritten übertragen oder zusammen mit anderen Gemeinden erfüllen. Ausführlich geregelt werden die Zweckverbände, nur knapp die Gemeindefusionen.
Das Gesetz unterliegt dem obligatorischen Referendum. Wann das Volk über die nötige Verfassungsänderung abstimmen wird, ist noch offen.