Die Finanzierung des Gesamtprojekts sei nicht geklärt, monieren die Postulanten. Der Kostenverteiler zwischen Bund, Kanton und Gemeinden sei schon verschiedene Male verändert worden, was für die Gemeinden keine Planungssicherheit zulasse, heisst es in dem Postulat, zu dem Regierungsrat nun Stellung nimmt.
Bevor das Projekt weitergeführt werde, soll deshalb geklärt werden, welche Bundesbeiträge tatsächlich erhältlich seien und wie die restlichen Kosten aufgeteilt würden, fordert die breite Allianz aus verschiedenen Parteien.
Weiter soll der Regierungsrat prüfen, ob das Gesamtprojekt sich nicht auf den Hochwasserschutz beschränken soll. Das hätte weniger starke Eingriffe in die Natur und Landwirtschaft zur Folge, argumentieren die Gegner.
Verbauungen haben Lebensende erreicht
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Postulat abzulehnen. Der Handlungsbedarf sei gross und die Verbesserung der Hochwassersicherheit dringend, schreibt er in seiner Stellungnahme. Das Hochwasser von 2005 habe gezeigt, dass die Reuss viel Schaden anrichten könne. Und die 150-jährigen Verbauungen an der Reuss hätten ihr Lebensende erreicht.
Zudem schreibt die Regierung, eine Klärung der Bundesbeiträge sei durch einen Marschhalt nicht möglich. Denn das Subventionsgesuch an den Bund könne erst aufgrund einer rechtskräftigen Projektbewilligung eingereicht werden. Davor stelle der Bund weder Beiträge in Aussicht noch lege er die definitiven Beitragssätze verbindlich fest.