Das verabschiedete Sparpaket umfasst Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen des Kantons sowie Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke. Die Vorlage stellt einen weiteren Baustein zur Sanierung des Schwyzer Staatshaushalts dar.
Viel zu reden gab im Parlament die Verschiebung von Lasten an die Gemeinden. Umstritten waren insbesondere die zwölf Millionen Franken bei den Ergänzungsleistungen (EL).
Für die finanzschwachen, bevölkerungsstarken Gemeinden bedeute dies eine massive Mehrbelastung, wurde von der CVP kritisiert. Wollerau könne dies aus der Portokasse bezahlen, Schübelbach aber müsse die Steuern erhöhen, hiess es von Seiten der SP.
Verschiebungen bei Volksschule
Der SP-Antrag, diese Lastenverschiebung zu streichen, scheiterte mit 37 Ja- gegen 52 Nein-Stimmen. Dagegen folgte der Rat knapp mit 44 zu 43 Stimmen dem Rückweisungsantrag der SVP. Demnach sollen die Kosten der Ergänzungsleistungen für Rentner nicht, wie vom Regierungsrat vorgesehen, gemäss der Bevölkerungszahl der Gemeinden aufgeteilt werden, sondern gemäss derer Steuerkraft.
Im Weiteren beinhaltet das Sparpaket Lastenverschiebungen in Millionenhöhe im Bereich der Bildung. So wird der Kanton seine Beteiligung an den Kosten der Volksschule um 3,1 Millionen Franken reduzieren. Und bei der Sonderschulung werden 3,1 Millionen an die Schulträger von Bezirken und Gemeinden überwälzt.
Eine weitere Entlastung in der Höhe von zwei Millionen plant der Regierungsrat in der interkantonalen Zusammenarbeit, die überregionale Kultureinrichtungen betrifft. Beim Sparpaket konnte der Kantonsrat über zehn Massnahmen entscheiden. In der Schlussabstimmung genehmigte er diese mit 64 zu 26 Stimmen.