Nach intensiven Verhandlungen hätten die Beteiligten einen Tarif-Vertrag für die akut-stationären Behandlungen abgeschlossen. Dies teilen «tarifsuisse» und das Kantonsspital am Dienstag mit. Den vom Regierungsrat festgesetzten Tarif hatte das Bundesverwaltungsgericht zuvor aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
Der Basis-Tarif, aufgrund dessen jeweils die Fallpauschalen festgelegt werden, wurde für 2012 bei 9950 Franken festgelegt. Für 2013 bei 9950 und für 2014 bei 9811 Franken. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wurde jedoch mit einem provisorischen, höheren Tarif abgerechnet. Die jetzige Lösung ist tiefer als diese provisorische Lösung, jedoch höher als die von der Krankenkassen geforderte Abgeltung.
Kanton Luzern erhält 12 Millionen zurück
Weil für die Dauer des Streits höhere Tarife festgelegt worden waren, muss das Luzerner Kantonsspital laut Auskunft des Kantons Luzern gegen 40 Millionen Franken zurückzahlen. Davon erhält der Kanton Luzern 12 Millionen Franken. Den Rest erhalten andere Kantone, den grössten Teil jedoch, ungefähr 20 Millionen Franken, geht an die Krankenkassen. Der Streit ist damit aber noch nicht beigelegt: Für 2015 gebe es noch keine Lösung, heisst es von beiden Parteien. Vorläufig gilt erneut ein provisorischer Tarif.
Tarifsuisse ist eine Tochtergesellschaft des Krankenkassen-Dachverbandes «santésuisse». Ihr sind 47 Krankenversicherer angeschlossen, damit vertritt sie 75 Prozent der Krankenkassen.