Laut der Mitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden vom Montag seien bei der Untersuchung der Haarprobe von Jolanda Spiess-Hegglin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich keine Spuren von GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) nachweisbar gewesen.
Die Blut- und Urinproben seien auf alle bekannten Stoffe, wie beispielsweise Beruhigungsmittel untersucht worden, sagte Mediensprecher Marcel Schlatter gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Weil sich GHB jedoch nur acht Stunden nach der Einnahme nachweisen lasse, wurde eine Haarprobe noch auf diesen speziellen Stoff hin untersucht.
Die Strafuntersuchung wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität wird fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat bereits zahlreiche Personen befragt. Weitere Einvernahmen erfolgen noch. Wann die Untersuchung abgeschlossen ist, lasse sich noch nicht sagen.