Mit dem neuen Gesetz will die Zuger Regierung laut ihrer Mitteilung ein friedliches Zusammenleben von Menschen und Hunden und eine Hundehaltung im Einklang mit Landwirtschaft, Natur- und Artenschutz ermöglichen.
Die Regierung verzichtet auf scharfe Regelungen: Ob Hundehalter ihre Tiere anleinen oder nicht, liege in ihrer Verantwortung. Sie müssten den Charakter des Hundes kennen und einen Sachkundenachweis-Kurs besuchen. Wichtig sei, dass sie ihre Tiere unter Kontrolle haben.
Busse von 100 Franken
Falls die Halter ihre Hunde nicht im Griff haben oder Hundekot liegen lassen, können sie mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden. Mit dem neuen Hundegesetz, das jetzt in die parlamentarische Beratung geht, schafft Zug einheitliche Regelungen für das ganze Kantonsgebiet. Damit kommt die Regierung auch einem Wunsch von Gemeinden und Bevölkerung nach.