Mehrere Zentralschweizer Bergbahnen und Gastrobetriebe haben in ihren Kantonen wegen des schlechten Saisonstarts Kurzarbeit angemeldet. Dies, weil sie wegen Schneemangels zu Beginn der Saison ihren Betrieb nicht aufnehmen konnten. Jetzt steht fest: Die Betriebe erhalten kaum eine Entschädigung vom Bund.
Bund unterstützt nur in wenigen Fällen
Erste konkrete Berechnungen zeigen, dass die Mehrheit der Betriebe nichts erhält und den Schaden selber tragen müssen. Dies sagen die zuständigen Leiter der kantonalen Ämter für Arbeit in Obwalden und Uri, auf Anfrage des «Regionaljournal». Die Hürden seien zu hoch, um eine Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten.
Spielregeln ändern
Die Kompetenz, die Verordnung zu ändern, liegt beim Bundesrat. Deshalb hat der besonders stark betroffene Kanton Graubünden mit anderen Gebirgskantonen Kontakt aufgenommen. Auch die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. Noch diesen Sommer soll ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Wie und in welcher Form diese Forderung an den Bundesrat getragen wird, das sei aber noch offen, sagt der Sprecher der Regierungskonferenz.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17.30 Uhr