Frick und sein Anwaltskollege teilen mit, dass alle gegen sie erhobenen Vorwürfe in sich zusammengefallen seien. Am 11. Juli 2013 hatte die Staatanwaltschaft entschieden, kein Strafverfahren zu eröffnen. Dagegen wurde beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben. Am 12. Dezember wurde die Beschwerde abgewiesen. Nach Auskunft des Kantonsgerichtes ist dieser Entscheid nicht angefochten worden.
Die Vorwürfe gegen Bruno Frick und seinen Anwaltskollegen gehen aufs Jahr 2011 zurück. Damals reichte ein ehemaliger Geschäftspartner Strafanzeige ein. Er warf ihnen im Zusammenhang mit ihrem Mandat bei einer Ausserschwyzer Firma von Juni 1997 bis März 1999 unter anderem ungetreue Geschäftsführung vor.
Laut der Medienmitteilung von Frick hat das Kantonsgericht nicht nur die Beschwerde abgewiesen, sondern zudem den Beschwerdeführern die Verfahrenskosten überbunden und sie zu einer Parteienentschädigung verpflichtet.