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Eine Frau füllt die Steuererklärung aus
Legende: Steuererhöhungen sollen nicht automatisch an die Urne kommen, findet der Luzerner Kantonsrat. Symbolbild Keystone

Zentralschweiz Keine automatische Abstimmung über Steuererhöhungen

Auch in Zukunft soll es nicht in jedem Fall eine Volksabstimmung geben, wenn im Kanton Luzern die Steuern erhöht werden. Das Kantonsparlament lehnt die Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» der SVP ab.

Die SVP möchte mit der im April 2015 eingereichten Initiative die Volksrechte stärken. Der Kanton Luzern soll die Steuern nicht ohne Zustimmung der Stimmberechtigten erhöhen können. Die Initianten wollen, dass jeder Beschluss des Kantonsparlaments für eine höhere Staatssteuereinheit dem obligatorischen Referendum unterliegt.

Ausgabenwachstum bremsen

Reto Frank (SVP) sagte, Leistungen müssten Preisschilder haben. Ein obligatorisches Referendum bei Steuerfusserhöhungen bremse das Ausgabenwachstum.

Regierung und Parlament empfehlen den Stimmberechtigten aber mit 86 zu 28 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann relativierte die Wirkung der Initiative auf die gesamten Staatseinnahmen, denn ein Steuerzehntel mache nur gerade ein Prozent des Budgets aus.

Das Budgetieren würde mit einem obligatorischen Referendum bei Steuerfusserhöhungen schwieriger, und es drohten budgetlose Zeiten, warnte Heidi Scherer (FDP). Giorgio Pardini (SP) erklärte, der Steuerfuss sei ein integraler Bestandteil des Voranschlages. Dieser werde von der Initiative aber ausgeblendet. Urs Marti (CVP) verwies darauf, dass schon heute gegen Steuerfüsse, die über 1,6 Einheiten lägen, das Referendum ergriffen werden könne.

Verzicht auf Gegenvorschlag

Die Grünen sprachen von einer Verhinderungsinitiative. Michael Töngi beantragte, dass der Regierungsrat einen Gegenvorschlag ausarbeite, der ein fakultatives Referendum sowohl gegen den Steuerfuss und den Voranschlag ermögliche. Der Antrag der Grünen wurde mit 89 zu 19 Stimmen abgelehnt.

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