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Göscheneralp-Stausee mit umliegenden Bergen.
Legende: Das Wasser des Göscheneralp-Stausees liefert Strom für das Kraftwerk Göschenen. Keystone

Zentralschweiz Keine Lieferpflicht für Kraftwerk Göschenen

Das Kraftwerk Göschenen ist nicht verpflichtet, dem Kanton Uri Strom zu Vorzugskonditionen zu liefern. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Nach dem Urner Obergericht hat nun auch das Bundesgericht zu Gunsten der Kraftwerk Göschenen AG entschieden. Die von Kanton und Korporation Uri eingeklagte Lieferpflicht zugunsten des Kantons Uri wird abgelehnt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde vollumfänglich als unbegründet ab.

Mit seinem Entscheid habe das Bundesgericht die Auslegung der Göscheneralpkonzession bestätigt, wie sie vom Kraftwerk Göschenen und seinen Partnern, der SBB und der CKW vertreten werde, teilte das Kraftwerk am Donnerstag mit. Das Urteil habe keine finanziellen Konsequenzen.

Der Urner Baudirektor Markus Züst zeigte sich denn auch nicht überrascht, wie er gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz sagte. Mit diesem Entscheid sei der jetzige Zustand zementiert, es gebe weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung. Auf den Strompreis selber habe das keinen Einfluss und auch keinen auf die Energiestrategie des Kantons Uri, vermutet Züst.

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