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Eine Patientin im Spital.
Legende: Das Gesundheitspersonal muss einen allfälligen Verdacht nicht melden (Symbolbild). Keystone

Zentralschweiz Keine Meldepflicht für Ärzte bei Verdacht auf Gewalt

Im Kanton Schwyz wird das Gesundheitspersonal nicht verpflichtet, bei Hinweisen auf häusliche Gewalt der Polizei Meldung zu erstatten. Der Kantonsrat hat eine entsprechende ärztliche Meldepflicht bei der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes abgelehnt.

Ärzte und andere Fachpersonen des Gesundheitsbereichs haben hingegen ein Melderecht, wenn sie in ihrer beruflichen Tätigkeit Wahrnehmungen zu häuslicher Gewalt oder anderen Delikten gegen Leib und Leben machen. Die Pflicht, bei der Polizei Meldung erstatten zu müssen, ging dem Parlament aber zu weit.

Dies zeigte die Debatte zu Änderungen des Gesundheitsgesetzes am Donnerstag.

Mit 68 zu 13 Stimmen beschloss der Kantonsrat, die ärztliche Meldepflicht auf aussergewöhnliche Todesfälle zu beschränken. Die vorberatende Kommission und mehrere Redner hatten argumentiert, dass weitgehende Meldepflichten das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu stark beeinträchtigen würden.

Für eine Meldepflicht bei Wahrnehmungen von erhöhter Gewaltbereitschaft hatten sich einzelne Kantonsräte aus SVP und SP stark gemacht. Sie blieben in der Minderheit.

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