Ärzte und andere Fachpersonen des Gesundheitsbereichs haben hingegen ein Melderecht, wenn sie in ihrer beruflichen Tätigkeit Wahrnehmungen zu häuslicher Gewalt oder anderen Delikten gegen Leib und Leben machen. Die Pflicht, bei der Polizei Meldung erstatten zu müssen, ging dem Parlament aber zu weit.
Dies zeigte die Debatte zu Änderungen des Gesundheitsgesetzes am Donnerstag.
Mit 68 zu 13 Stimmen beschloss der Kantonsrat, die ärztliche Meldepflicht auf aussergewöhnliche Todesfälle zu beschränken. Die vorberatende Kommission und mehrere Redner hatten argumentiert, dass weitgehende Meldepflichten das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu stark beeinträchtigen würden.
Für eine Meldepflicht bei Wahrnehmungen von erhöhter Gewaltbereitschaft hatten sich einzelne Kantonsräte aus SVP und SP stark gemacht. Sie blieben in der Minderheit.