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Zentralschweiz Keine Spezialregelung für die Festnahme von Hooligans

Der Luzerner Kantonsrat will für Hooligans keinen verlängerten Polizeigewahrsam schaffen. Ein solcher würde gegen übergeordnetes Recht verstossen und sei nicht nötig. Dies befand das Parlament mit 55 zu 51 Stimmen.

Die CVP beantragte mit einem Postulat, dass der polizeiliche Gewahrsam für Hooligans und Vandalen auf 72 Stunden verlängert wird.

Fussballhooligan mit einer Pyrofackel in der Hand.
Legende: Für Hooligans gibt es im Kanton Luzern weiterhin keine spezielle Regelung. Keystone

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass eine Person längstens 24 Stunden festgehalten werden darf, wobei eine Verlängerung bis 96 Stunden schon heute möglich ist. Mit dem verlängerten Gewahrsam hätte die Polizei mehr Zeit für die Auswertungen von Video-, Foto- und Fernmeldeaufnahmen.

Die Sprecher von SVP, FDP, SP, Grüne und GLP lehnten wie der Regierungsrat das Postulat ab. Das Anliegen verstosse gegen übergeordnetes Recht und verletze die Europäische Menschenrechtskonvention, sagte Armin Hartmann (SVP).

Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli sagte, dass eine Verlängerung der Fristen bei Festnahmen von der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz schon x-Mal diskutiert worden sei. Mit dem Postulat könne das Parlament deshalb kein Zeichen setzen.

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