Die Zuger Regierung wollte eine Sonderregelung für reiche Ausländer schaffen, die mindestens 1 Million Franken Einkommen und 20 Millionen steuerbares Vermögen vorweisen.
Um sie als Steuerzahler zu erhalten, wollte die Regierung bei den Sprachkenntnissen ein Auge zudrücken: Reiche Investoren und Expats hätten die Bewilligung C auch ohne Deutschkenntnisse erhalten. Weniger Wohlhabende wären weiterhin zu Deutschkursen verpflichtet worden.
Sprachanforderungen komplett gestrichen
Angesichts der Reaktionen entschied der Rat bereits in der ersten Lesung, auf die Extrawurst zu verzichten. Dabei blieb es auch in der zweiten Lesung.
Jetzt gilt im Kanton Zug Bundesrecht. Dies lässt den Kantonen bei den Niederlassungsbewilligungen viel Freiheit.