Der Pfarrer ist seit beinahe einem Jahr krankgeschrieben. Über die Art seiner Erkrankung äussert sich der Pfarrer nicht. «Es war eine unhaltbare Situation. Wir wussten nicht, ob und wann er wieder erscheint. Es war eine enorme Belastung für alle», sagt eine Frau, die sich aktiv in der Kirchgemeinde engagiert.
Der Pfarrer selber war an der Versammlung nicht anwesend. Er wurde durch seinen Anwalt vertreten. Dieser erklärte: «Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes hat die Öffentlichkeit keinen Anspruch auf eine Diagnose. Der Kirchgemeinderat war darüber informiert und der Pfarrer gab die Erlaubnis, das Kirchenvolk dahingehend zu informieren, dass er zurückkehren würde, sobald er wieder gesund sei.»
Kirchgemeinderat kann nun Kündigung aussprechen
Diese Ankündigung kam aber beim Kirchenvolk schlecht an. «Wie soll ein Geistlicher Versöhnung predigen, wenn ein Anwalt dafür sorgt, dass er wieder zurückkommen kann. Das Vertrauen ist nicht mehr da», meint ein Versammlungsteilnehmer.
Der Kirchgemeinderat hat mit diesem einstimmigen Entscheid der Basis den Auftrag erhalten, das Arbeitsverhältnis mit dem Pfarrer aufzulösen. Wie genau dies geschehen soll, wird er nächstens entscheiden. Der Anwalt des Pfarrers teilte der Versammlung mit, dass sich sein Mandant rechtliche Schritte überlege.