Drei Fälle hat das Bundesgericht an einer öffentlichen Beratung behandelt: Die Bewilligung des Gemeinderates Zell für die Erweiterung des Kiesabbaus durch die Kieshandels-AG Zell, eine weitere Bewilligung durch die gleiche Behörde für die Verlängerung einer bestehenden Förderbandanlage für den Kies sowie den Entscheid des Luzerner Regierungsrats zur Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zell wegen des Kiestransports.
Das Luzerner Kantonsgericht wies die Beschwerde des Anwohners im ersten Fall ab und trat auf die zwei weiteren nicht ein. Sie seien rechtsmissbräuchlich, so die Begründung.
Zu einem anderen Schluss ist nun das Bundesgericht gekommen. Es hat die drei verschiedenen Verfahren zusammen genommen, weil sie die gleiche Sache behandeln und Abbau und Transporte zusammen gehören. Nun müssen sich der Gemeinderat Zell und der Luzerner Regierungsrat nochmals mit dem Fall befassen.