Der Regierungsrat beschloss die entsprechenden Neuerungen im Rahmen einer Änderung der Schifffahrtsverordnung, wie die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Konkret erlaubt ist das Kitesurfen im Kanton Luzern damit wie bisher auf dem Vierwaldstättersee ausserhalb der Seebuchten von Luzern und Horw. Neu hinzu kommt der südliche Teil des Sempachersees sowie der Luzerner Teil des Zugersees mit Ausnahme der inneren Uferzone. Weiter verboten bleibt das Kitsurfen auf dem Hallwilersee.
Gemeinden befürworten die Lockerung
In der Vernehmlassung sprach sich die Regierung noch für die Beibehaltung des 2011 eingeführten Kitesurf-Verbots auf dem Sempachersee aus. Die Anstössergemeinden hätten aber die Zulassung befürwortet, deshalb habe sich der Regierungsrat nun für einen Mittelweg zwischen Totalverbot und unregulierter Freigabe entschieden. Die neuen Regeln auf dem Sempachersee gelten vorerst für zwei Jahre.
Auswirkungen auf Wasservögel
Die Naturschutzorganisationen Pro Natura, Birdlife und WWF kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entscheid. Die Aufhebung des Verbots schwäche die Bedeutung des Sempachersees als Schutzgebiet. Sie befürchten negative Auswirkungen insbesondere auf die Wasservögel.
Die Naturschutzorganisationen verlangen, dass Ein- und Ausstiegsorte für Wassersportler definiert würden. Damit sollen Störungen und Schäden in der Uferzone eingedämmt werden.