«Es passiert nichts gegen den Willen der Frau», sagt Andreas Günthert, Gynäkologieprofessor und Chefarzt am Kantonsspital Luzern. «Wir handeln genau nach Schema», unabhängig ob es sich um eine Strafanzeige handle oder ob sich die Frau von sich aus melde. «Es ist aber wichtig, dass die Abklärungen möglichst rasch passieren, damit Substanzen oder Spermien noch nachgewiesen werden können», sagt der Facharzt.
Die Frauen würden gynäkologisch untersucht, der ganze Körper würde nach Spuren abgesucht, die Kleider nach Spermien abgecheckt. Dazu gebe es Blut- und Urinproben und neuerdings auch Haarproben.
Beweise sammeln - nicht beurteilen
«Wir machen nur die Beweisaufnahme und schauen für die Gesundheit der Patientin. Ob es sich um ein mögliches Sexualdelikt handelt oder nicht, das beurteilt die Gerichtsmedizin», sagt Andreas Günthert.
In der aktuellen Zuger Sexaffäre erhebt die betroffene Politikerin Vorwürfe, die Blut- und Urinproben seien bei ihr zu wenig rasch erfolgt. Das betroffene Zuger Kantonsspital will keine Stellung nehmen.