Das Luzerner Kriminalgericht befand den Mann wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs für schuldig. Der Mann war laut Staatsanwaltschaft im Frühjahr und Sommer 2012 mit Komplizen in den Kantonen Luzern, Schwyz, Bern, Freiburg, Thurgau, Waadt und Zürich unterwegs.
Auf Tankstellenshops abgesehen
Die Gruppe hatte es vor allem auf Tankstellenshops und die dort befindlichen Bancomaten oder Tresore abgesehen. In vier Fällen erbeuteten sie laut Anklage Bargeld und andere Gegenstände im Wert von gegen 530`000 Franken. In sieben Fällen blieb es wegen Alarmen und eintreffender Polizeipatrouillen nur bei Einbruchsversuchen. Zu den Geschädigten zählen Banken, Landi-Betriebe, Grossverteiler und Tankstellenbetreiber.
Neben der Gefängnisstrafe muss der Beschuldigte laut Gericht den Privatklägern Schadenersatz in der Höhe von rund 221`000 Franken zahlen. Die Summen muss er mit allfälligen Komplizen aufbringen. Hinzu kämen knapp 40`000 Franken Verfahrenskosten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann eine Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren Gefängnis gefordert. Das Gericht sprach den Beschuldigten bei einem der Einbrüche von den Vorwürfen frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.