2003 reiste das Opfer für eine befristete Anstellung nach Thailand und übergab sein Vermögen von 250'000 Franken seinem Freund und Vermögensverwalter, etwa um anfallende Zahlungen zu begleichen.
Nach dem Tsunami von 2004 ging der 68-jährige Vermögensverwalter davon aus, dass sein Freund und Klient tot sei, dies weil er sich nicht meldete. Abklärungen, um diese falsche Vermutung zu bestätigen, nahm der Täter gemäss Anklageschrift aber nicht vor.
Täter hat schon Vorstrafen
Der Vermögensverwalter lebte damals auf dem Existenzminimum und war stark verschuldet. Er verwendete deshalb den Rest des ihm anvertrauten Vermögens in den nächsten zwei Jahren für seinen eigenen Lebensunterhalt.
Der Täter sei sich der Ungehörigkeit seines Tuns bewusst gewesen, stellte der Staatsanwalt fest. Er habe nur zwei Jahre, nachdem er bedingt aus einer wegen Vermögensdelikten verhängten Haft entlassen worden sei, erneut delinquiert und das Vertrauen seines Bekannten arg missbraucht. Er wurde wegen seiner Vorstrafe zu einer unbedingten Strafe verurteilt. Seinem Opfer schuldet er gemäss Gerichtsurteil über 200'000 Franken.