Mit 98 Ärzten pro 100'000 Einwohner hat der Uri schweizweit die tiefste Ärztedichte. Um die medizinische Grundversorgung langfristig sicherzustellen, sprach sich der Landrat mit 45 gegen 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen für eine Änderung des Gesundheitsgesetzes aus.
Der Regierungsrat kann demnach Förderbeiträge bis 100’000 Franken für Anschub- und Teilfinanzierungen oder eine Million Franken für Darlehen eigenmächtig sprechen. Zu reden gaben im Parlament besonders die Anschub- und Teilfinanzierungen.
Die Fraktionen SP/Grüne, FDP und SVP befürworteten die A-fonds-perdu-Beiträge. Anderer Meinung war die CVP-Fraktion. Ihrer Meinung nach sollten Finanzierungen nur dann gesprochen werden, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche führen und keine bestehenden Grundversorger konkurrenzieren würden.
Das letzte Wort zur Anpassung des Urner Gesundheitsgesetzes hat das Volk. Zur Abstimmung kommt die Vorlage voraussichtlich im April 2016.