Der Nidwaldner Staatsanwalt Alexandre Vonwil bestätigte auf
Anfrage von Radio SRF entsprechende Medienberichte.
Es gebe «hinreichenden Verdacht», dass der Betriebsleiter die
Sorgfaltspflicht verletzte, als er am Unglückstag seine drei
Mitarbeiter in den Hang schickte, sagte Vonwil.
Ein Gutachten des Eidgenössischen Schnee- und
Lawinenforschungsinstituts komme zum Schluss, dass man an diesem Tag
wegen anhaltender Lawinengefahr nicht im Nordhang hätte arbeiten
dürfen, sagte Vonwil weiter. Der Betriebsförster habe das
Lawinenrisiko unterschätzt.
Mangelhafte Ausrüstung
Darüber hinaus seien die Arbeiter für die Situation ungenügend ausgerüstet gewesen, sagte der Staatsanwalt. Sie hätten weder
Ortungsgeräte auf sich getragen noch Sondiergeräte wie Schaufeln
oder Stangen dabeigehabt.
Im Laufe der Untersuchung werde der Betriebsleiter nun nochmals
einvernommen und mit dem Gutachten konfrontiert. Allenfalls gebe es
weitere Befragungen von Zeugen. Erhärte sich der Verdacht, werde die
Staatsanwaltschaft Nidwalden Anklage erheben, sagte Vonwil.
Andernfalls werde das Verfahren eingestellt.
Lawine löste sich an der gleichen Abrissstelle wie vortags
Das Lawinenunglück geschah am 24. Februar 2012 am Stanserhorn
zwischen Bluematt und Chalcherli. Der Baggerführer war dort mit zwei
anderen Arbeitern daran, eine Zufahrtsstrasse zu einem Masten der
neuen Cabrio-Bahn aufs Stanserhorn von einer Lawine vom Vortag zu
räumen. Zwei Lawinenbeobachter überwachten den Hang.
Um 10.20 Uhr löste sich am selben Ort wie am Vortag erneut eine
Lawine. Der 33-jährige Baggerführer versuchte, sich in Sicherheit zu
bringen, er wurde aber von der Lawine erfasst und verschüttet. Über
eine Stunde später konnte er geortet und geborgen werden. Der
Arbeiter starb kurz darauf im Spital.