Beim Lawinenniedergang vom 24. Februar 2012 am Stanserhorn während Bauarbeiten zur neuen Cabrio-Bahn war ein 33-jähriger Baggerführer ums Leben gekommen. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft den Sicherheitsverantwortlichen der Bahn sowie einen Forstwart wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht an.
Das Obergericht verurteilte den Sicherheitsverantwortlichen am Dienstag zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 135 Franken bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Der Beschuldigte hatte einen Freispruch verlangt.
Dem Sicherheitsverantwortlichen der Bahn sei die gefährliche Lawinensituation zur Zeit des Unfalls bekannt gewesen, erklärte Obergerichtspräsident Albert Müller bei der mündlichen Urteilsverkündung. Dieser habe es unterlassen, die Arbeiter rechtzeitig und adäquat zu informieren. Der Tod des jungen Baggerführers sei vermeidbar gewesen.