Im Herbst 2004 wurde gegen einen Kleinklassenlehrer in Emmen eine Strafuntersuchung eingeleitet. Dem damals knapp 40-Jährigen wurde vorgeworfen, an zwei Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben und eine Mutter, deren Töchter im Strafverfahren belastende Aussagen gemacht hatten, genötigt zu haben.
Sowohl das Kriminalgericht als auch das Obergericht hatten den Mann von sämtlichen Vorwürfen vollumfänglich freigesprochen. Daraufhin klagte der Ex-Lehrer den Kanton Luzern ein. Wegen des Strafverfahrens habe er zuerst seine Stelle als Lehrer verloren und sich später einer Herzoperation unterziehen müssen, so der Kläger. Er verlangte 865'000 Franken für bisherigen und zukünftigen Erwerbsausfall, Rentenschäden, Genugtuung, Haftentschädigung und Verfahrenskosten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Nun musste das Bezirksgericht Luzern prüfen, ob dem Mann eine Entschädigung sowie eine Genugtuung wegen des Strafverfahrens und des Freiheitsentzugs von acht Tagen Untersuchungshaft zustehen.
Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil kam das Bezirksgericht zum Schluss, dem Kläger sei unbestritten einzig wegen der Eröffnung des Strafverfahrens fristlos gekündigt worden. Insgesamt erachteten die Bezirksrichter eine Entschädigung von 190'000 Franken als angemessen. Zudem sprachen sie dem Kläger für die erlittene Persönlichkeitsverletzung eine Genugtuung von 50'000 Franken. Das Urteil des Luzerner Bezirksgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann mit Berufung beim Obergericht angefochten werden.