Inhaltlich war heute vor dem Kantonsgericht nichts Neues zu erfahren: Die Opfer des missglückten Polizeieinsatzes klagen auf Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung. Sie seien viel länger festgehalten worden, als nötig. Ausserdem hätten sie Augenbinden tragen müssen, was nicht zulässig sei. Ausserhalb des Gerichtssaales wollten heute weder die Opfer noch ihre Anwälte etwas zum Fall sagen.
Beat Hess, Verteidiger eines der angeschuldigten Polizisten, sagt, dass es für seinen Mandanten schwierig sei, über so viele Jahre immer wieder mit dem Fall konfrontiert zu werden. Der missglückte «Luchs»-Einsatz war im Jahr 2005.
Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus: Die Richter stellen es den beiden Parteien schriftlich zu.