«Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir eine Liebesbeziehung unterhielten und nicht ein Prostitutionsverhältnis.» Dies teilten Bernard Kobler und seine ehemalige Geliebte in einem Schreiben mit, das ihre Anwälte am Montagabend verbreiteten.
In allen Punkten geeinigt
Im Interesse des gemeinsamen Kindes, aber auch der übrigen Angehörigen hätten sie sich am Montag zusammengesetzt und sich «in allen strittigen Punkte definitiv geeinigt». Der Streit in der Frage um eine Klausel in der Unterhaltsregelung sei mit einem Kompromiss beigelegt worden.
«Wir ziehen die beiden gegenseitigen Strafklagen zurück, und wir ziehen unsere, die Gegenpartei belastenden Sachverhaltsdarstellungen zurück.» Die Parteien tragen die Verfahrenskosten je zur Hälfte. Die Ex-Geliebte hatte Kobler unter anderem sexuelle Nötigung vorgeworfen.
Offizialdelikte: Staatsanwaltschaft entscheidet
Da es sich bei den erhobenen Vorwürfen wie Nötigung oder Erpressung um Offizialdelikte handelt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Einstellung der Verfahren. Die Anwälte der Beteiligten gehen aber davon aus, dass die Untersuchungen nicht weitergeführt werden.
Zuvor hatte der Verwaltungsrat der Luzerner Kantonalbank (LUKB) dem Konzernchef am Montag weiterhin das Vertrauen ausgesprochen. Kobler leiste als Konzernchef hervorragende Arbeit.
Die Vorwürfe und die Anzeige seien privater Natur, hätten aber auch einen Einfluss auf die Reputation der Bank und ihre Geschäftstätigkeit, schreibt die Luzerner Kantonalbank weiter. Die Angelegenheit und ihre möglichen Auswirkungen würden sorgfältig im Auge behalten.