Die Variante mit den Baugesuchen im Internet gilt seit Anfang Jahr, sie ist im Planungs- und Baugesetz so vorgeschrieben. Der bequeme Weg über das Internet sei angenehm für die Interessierten, da sie zeitsparend sei. Und eigentlich sei «nichts anders als früher», sagt Mario Conca, Chef der Abteilung Baubewilligunen beim Kanton, «nur der Zugang ist einfacher geworden.»
Auch der Luzerner Datenschützer findet das neue, offenere System nicht problematisch. Es gehe bei Baueingaben nicht um besonders schützenswerte Personendaten.
Ausserdem gebe es nach wie vor die Möglichkeit, die Publikation im Internet zu umgehen. Wer die Eingabe nicht elektronisch macht, dessen Baugesuch lande auch nicht im Netz.