Die Organisatoren der Kundgebung «Bleiberecht für alle» wollten ab 14 Uhr demonstrieren. Die Stadt Luzern bewilligte die Demonstration, verlangte aber, dass sich der Demonstrationszug nicht vor 16 Uhr in Bewegung setze.
Gegen die Verschiebung des Startzeitpunktes erhob ein Organisator Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Er rügte eine Verletzung des Demonstrationsrechts, da die Luzerner Innenstadt ab 16 Uhr nahezu menschenleer sei.
Das Verwaltungsgericht räumt ein, die Verschiebung des Starts habe einen Einfluss gehabt auf die Appellwirkung der Kundgebung. Auf Grund der Abwägung sämtlicher Interessen - auch jener der Passanten und der Geschäftsinhaber - stützt es aber die Haltung der Stadt Luzern.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.