Innert gleicher Frist muss das Baugesuch für die Projektänderung der Talstation Gütschbahn eingereicht werden, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Luzern. Ob die Chateau Gütsch Immobilien AG die Auflage innert dieser Frist erfüllen konnte, wird die Stadtverwaltung am Montag, 15. April 2013, prüfen.
Zudem erwartet die Stadt Luzern von der Château Gütsch Immobilien AG bis zum 12. April 2013 eine persönliche Erklärung des Eigentümers Alexander Lebedev. Er soll sich mit dem Bau der Gütschbahn durch die Château Gütsch Immobilien AG und mit dem dazugehörenden Terminplan einverstanden erklären.