Der Kanton will künftig Heime dazu verpflichten, eine einheitliche, vom Regierungsrat bestimmte Kostenrechnung zu führen. Diese soll es den Gemeinden erleichtern, die Wirtschaftlichkeit der Anbieter untereinander zu vergleichen.
Zudem sollen Pflegeinstitutionen Restkosten nur noch begrenzt auf die Gemeinden überwälzen können. Der Regierungsrat will zur Begrenzung für einzelne Regionen maximale Restfinanzierungsbeiträge festlegen.
Restbeträge fallen an, wenn die Kosten für einen Heimaufenthalt nicht ausreichend durch Krankenkassenbeiträge und Selbstbehalte der Pflegebedürftigen gedeckt sind.
Heime müssen effizienter werden
Heime, die Pflegekosten nicht weiterverrechnen können, müssen nach dem Willen der Regierung betriebliche Massnahmen ergreifen und Kosten senken oder das Geld zulasten der Heimrechnung verbuchen.
2008 wurde den Luzerner Gemeinden die Kosten für die Pflegefinanzierung übertragen. Im Gegenzug übernahm der Kanton die Kosten für die Spitalfinanzierung.