Wie das Kantonsgericht am Dienstag mitteilte, hat es Beschwerden wegen der Fassadenhöhe gutgeheissen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. Die Beschwerde betrifft einen Neubau, der die ältesten Teile der Klinik ersetzen soll. Das Vorhaben wurde 2014 vom Stadtrat bewilligt.
Das Projekt verletzte die Vorschriften der Fassadenhöhe und der Staffelung, teilte das Gericht mit. Gemäss Urteil wird die maximal zulässige Fassadenhöhe von 21 Metern um bis zu 3,3 Meter überschritten.
Andere Beschwerdepunkte wies das Gericht aber ab. So kann die Klinik St. Anna wie geplant einen Erweiterungsbau im hinteren Teil des Areals realisieren.
Das Bauvorhaben der Klinik St. Anna hat ein Volumen von rund 90 Millionen Franken.