Weil es der Luzerner Kantonalbank im Geschäftsjahr 2015 gut lief, wolle man etwas an die Aktionärinnen und Aktionäre zurückgeben, sagte der Verwaltungsratspräsident der LUKB, Mark Bachmann, an der Generalversammlung. Dies erfolgt in Form eines Steuergeschenkes. Man zahle den Aktionären anstatt einer normalen Dividende eine Nennwertrückzahlung. Diese ist rechtlich erlaubt und steuerfrei.
«Wir haben als Hauptaktionär im Regierungsrat lange über diesen Vorschlag der LUKB diskutiert. Wir sind der Meinung, dass wir der LUKB auch gewisse Freiheiten gewähren müssen, damit sie weiterhin erfolgreich geschäften kann. Auch wenn das nun heisst, dass wir wegen der ausfallenden Dividenden rund vier Millionen Franken weniger Steuern einnehmen werden», sagte der Finanzdirektor Marcel Schwerzmann nach der Generalversammlung gegenüber Radio SRF.
Eine einmalige Sache
Nur verzeinelt gab es under den Aktionären Stimmen, die verlangten, dass die Regierung als Mehrheitsaktionärin diesen Vorschlag ablehnen soll. «In Zeiten des Spardrucks sollten alle mithelfen. Deshalb soll es bei Dividenden bleiben», sagte ein Votant. Die Generalversammlung nahm das Steuergeschenk mit grosser Mehrheit an.
«Dieses Geschenk an die Aktionärinnen und Aktionäre ist eine einmalige Sache. Unser Ziel ist es, in Zukunft noch mehr an die Aktionäre und somit auch an den Kanton auszahlen zu können. Der Kanton Luzern kann also auch in Zukunft auf die finanzielle Schützenhilfe der LUKB zählen», sagt der Verwaltungsratspräsident Mark Bachmann.