Die Luzerner Staatsanwaltschaft leitete danach eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung ein. Der mit dem Fall betraute Urner Staatsanwalt will bei seinen Ermittlungen auch Luzerner Parlamentarier befragen.
Der Kantonsrat stimmte am Dienstag zu. Die Entbindung gilt ausdrücklich nur für diesen Fall. Die Kantonsräte werden als Auskunftspersonen und nicht als Zeugen oder Beschuldigte befragt. Die Parlamentarier haben das Recht, die Aussage zu verweigern.
Mühe mit der Entbindung hatte ein Teil der Grünen. Die SP unterstützte sie hingegen als «Ausnahme.» Für die SVP hat sie den Vorteil, dass niemand, vielleicht zu Unrecht, verdächtigt wird.