Die beiden Vorstösse wurden mit dem Schutz der Steuerzahler begründet. Der Regierungsrat betreibe Schönwetterpolitik. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich der Druck aus dem Ausland auch für die LUKB negativ auswirke.
Die LUKB geniesst heute eine subsidiäre, im Gesetz verankerte Staatsgarantie, die nach einem Konkurs zum Tragen käme. Hier hat die SVP Bedenken. Unterstützung bekam sie in ihren Forderungen von den Grünliberalen und zu einem beschränkten Teil von der SP.
CVP, FDP und Grüne sahen keinen Grund einzugreifen. Die CVP sah bei einer Abschaffung der Staatsgarantie eine Schwächung der LUKB. Die Grünen befürchteten eine Schwächung der Kantonsfinanzen, weil die LUKB die Staatsgarnatie jährlich mit sechs bis sieben Millione Franken abgelte.
Dies Abgeltung war auch für die Regierung ein Grund für die Ablehnung der Vorstösse. Zudem schätzten die Steuerzahler die Staatsgarantie als Kunden der LUKB, sagte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann.