Bei der Tiefengeothermie geht es um die Nutzung von Erdwärme aus 400 bis 5000 Metern Tiefe. Im dortigen Erdreich herrschen Temperaturen von 40 bis 170 Grad. Der Kantonsrat beschloss das Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrundes in zweiter Lesung mit 85 gegen 21 Stimmen. Die Bestimmungen ersetzen das Bergregalgesetz von 1918.
Abgelehnt wurde die Vorlage von der SVP-Fraktion. Sie verlangte vergeblich eine Staatshaftung bei allfälligen Schäden durch Geothermie-Anlagen. Der Gewinn solcher Energieanlagen würde in die Tasche der Betreiberfirma fliessen, das Risiko aber zu Lasten der Anwohner gehen, sagte Armin Hartmann (SVP).
Die Ratsmehrheit erachtete den geplanten Versicherungsschutz jedoch als genügend. Die Regierung verlangt von den Betreibern eine ausreichende Haftpflichtversicherung. In Kleinhüningen BS kam es 2006 nach einer 5 Kilometer tiefen Bohrung zu einem Erdbeben der Stärke 3,4. Anwohner wurden für Schäden mit mehreren Millionen Franken vergütet.
Konzession für Tests nötig
In der zweiten Lesung ging es vor allem noch um die Festlegung der Konzessionsdauer für Geothermie-Anlagen. In der ersten Lesung reichten die Vorschläge von 30 bis 60 Jahre. Die CVP beantragte mit Verweis auf den Kanton Aargau 60 Jahre. Das Parlament folgte aber der Regierung und setzte die Frist bei 40 Jahre fest.
Gemäss des neuen Gesetzes braucht es in Luzern für Probebohrungen und seismische Abklärungen ausdrücklich eine Bewilligung des Kantons. Dabei dürfen auch mehrere Interessenten im gleichen Gebiet Vorbereitungsarbeiten durchführen.