Im Kanton Luzern wird die Liegenschaftssteuer seit 1946 erhoben. Die Steuer beträgt 0,5 Promille des Steuerwertes einer Liegenschaft und brachte dem Kanton und den Gemeinden im letzten Jahr rund 18 Millionen Franken ein.
Das Parlament entschied am Montag mit 64 zu 45 Stimmen die Initiative «Abschafffung der Liegenschaftssteuer» dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.
Auch der Gegenvorschlag, den die Regierung im Auftrag des Parlamentes ausgearbeitet hatte, wurde abgelehnt. Dieser sah vor, dass die Steuer nicht wie von der Initiative gefordert sofort, sondern erst 2017 abgeschafft werden solle.
Die Steuer ist seit Jahren umstritten
Politisch ist die Steuer umstritten, weil die Aufwendungen heute nach dem Verursacherprinzip bezahlt werden und das Grundeigentum bereits als Vermögen besteuert wird. Aus finanzpolitischen Gründen war eine Abschaffung der Steuer bislang aber chancenlos. Der Hauseigentümerverband lancierte deshalb die Volksinitiative «Abschaffung der Liegenschaftssteuer».
CVP, SP und Grüne sprachen sich für die Beibehaltung der Steuer aus. Für die Abschaffung votierten die meisten FDP- und SVP-Vertreter. Einzelne bürgerliche Gemeindevertreter unterstützten die Liegenschaftssteuer, weil die Gemeinden auf die Einnahmen angewiesen seien.