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Zentralschweiz Luzerner Kiesunternehmer muss definitiv ins Gefängnis

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Luzerner Kiesunternehmers abgewiesen. Er wurde wegen Vermögensdelikten und Urkundenfälschungen im Umfang von 7,9 Millionen Franken verurteilt. Der Prozess gegen den 55-Jährigen wird nicht neu aufgerollt. Er muss definitiv ins Gefängnis.

Mit dem Entscheid des höchsten Schweizer Gerichts nimmt ein siebenjähriger Weg durch die Gerichtsinstanzen ein Ende. Der Mann muss nun definitiv zwölf Monate ins Gefängnis. Darüber hinaus wurde ihm eine 22-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung aufgebrummt.

Der Unternehmer hat vom Sommer 2002 bis im Frühling 2003 im Zusammenhang mit einem Konkurs Vermögensdelikte im Umfang von knapp acht Millionen Franken begangen. Daneben umging der Mann geschuldete Schwerverkehrsabgaben für den von ihm benutzen Fuhrpark. Er übertrug die Haltung der Lastwagen auf neue Firmen.

Ein Förderband in einer Kiesgrube befördert Kies auf einen Haufen in einer Kiesgrube.
Legende: Das Bundesgericht musste sich mehrmals mit einem Fall im Zusammenhang mit Kiesabbau beschäftigen. (Symbolbild) zvg

2008 wurde der Unternehmer erstmals vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt. In der Folge legte er mehrfach Beschwerde bis vor Bundesgericht ein. 2012 wurde er rechtskräftig verurteilt. Unmittelbar vor Vollstreckung des Urteils verlangte der Unternehmer 2013 eine Revision des Prozesses indem er neue Beweismittel vorlegte. Aber sowohl das Kantonsgericht, wie nun auch das Bundesgericht lehnten eine Revision ab.

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