Der 45-jährige Täter reiste im November 2012 mit einem Komplizen von Serbien in die Schweiz. Die beiden hatten Diebstähle geplant. In Luzern beobachteten sie schliesslich eine chinesische Touristengruppe beim Shoppen. Am selben Tag begaben sich die Männer in das Hotel der Touristen, um dort die Einkäufe zu rauben. Am späten Abend kam es dann in einem Hotelzimmer zu einem Handgemenge.
Die beiden Täter setzten auch Schlagstöcke ein, wodurch einer der beiden chinesischen Touristen derart schwer am rechten Auge verletzt wurde, dass er erblindete.
Unterschiedliche Aussagen
Vor dem Luzerner Kriminalgericht stritt der Verurteilte den Vorwurf ab, wonach er für die schweren Verletzungen verantwortlich sei. Er sei selbst geschlagen und danach ohnmächtig geworden. Den Schlagstock habe sein Komplize eingesetzt. Dieser konnte allerdings nach der Tat flüchten. Von ihm fehlt jede Spur.
Die Staatsanwältin argumentierte: Die beiden Touristen hätten unabhängig voneinander ausgesagt, dass beide Täter Gewalt angewendet hätten. Sie forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung plädierte für drei Jahre Gefängnis, die Hälfte davon auf Bewährung. Die Richter folgten schliesslich dem Antrag der Verteidigung.