Zentralschweiz - Luzerner Musiklehrer führen Beschwerde beim Kantonsgericht
Die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Luzerner Mittelschulen ein Instrument unterrichten, akzeptieren die Sparmassnahmen des Kantons nicht. Sie haben gegen die beschlossenen Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht.
Die Instrumentallehrer schreiben, sie seien schon heute gegenüber anderen Fachlehrern an den Mittelschulen benachteiligt, trotz eines mehrjährigen Hochschulstudiums. Die Löhne seien um einen Viertel tiefer, das wöchentliche Vollpensum sei zehn Lektionen höher. Eine erneute Vergrösserung der Differenz könne nicht akzeptiert werden.
In ihrer Mitteilung rechnen die Luzerner Instrumentallehrer vor: Die Änderungen der Anstellungsbedingungen führten zu Lohnreduktionen von 18 Prozent. Das sei unverhältnismässig. Die Massnahmen führten zu einer Ungleichbehandlung und verletzten die personalpolitischen Grundsätze des Personalgesetzes.
100 der 140 betroffenen Musiklehrer verlangen mit ihrer Beschwerde vom Luzerner Kantonsgericht deshalb, dass es die Änderungen überprüfe. Diese waren eine Folge des Sparpakets, das der Kantonsrat Ende 2014 beschlossen hatte.
5000 Franken weniger Lohn
Die Instrumentallehrer wurden nach eigenen Angaben in der Lohnklasse zurückgestuft. Gleichzeitig sei die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung um vier auf 37 Lektionen erhöht worden. Der Kanton spare dadurch jährlich 700'000 Franken oder pro Lehrer im Schnitt 5000 Franken.
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