Der Luzerner Regierungsrat hatte per August 2015 die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Lehrer beim Instrumentalunterricht und Sologesang an Gymnasien um vier auf 37 Lektionen erhöht, beim Fach Musik auf 35 Lektionen. Gleichzeitig wurden die Lehrer in der Lohnklasse zurückgestuft. 140 Musiklehrer hätten damit im Schnitt 5000 Franken weniger Lohn erhalten.
Man habe eine «Ungleichbehandlung aufheben» wollen, sagt Aldo Magno, Leiter Dienststelle Gymnasialbildung. Die Instrumentallehrer hätten für die Arbeit mit Kantonsschüler an Gemeindeschulen eine andere Entschädigung erhalten als an der Kantonsschule.
Musiklehrer erhalten Geld zurück
99 Instrumentallehrer legten Beschwerde gegen diesen Entscheid des Regierungsrats ein. Nun muss ihnen der Kanton gesamthaft eine halbe Million Franken rückwirkend auf August 2015 zurückzahlen.
Das Luzerner Kantonsgericht erklärte am Dienstag die Sparmassnahme im Rahmen einer Normenkontrolle für ungültig, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die pauschale Herabsetzung der Lohnklasse widerspreche der Besoldungsverordnung. Und es verletze en Grundsatz der Gleichbehandlung im Vergleich mit den übrigen Lehrpersonen an Gymnasien.
Kaum Fall für das Bundesgericht
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. Wie Aldo Magno von der Dienststelle Gymnasialbildung auf Anfrage sagte, sei ein Weiterzug an das Bundesgericht durch die Luzerner Regierung «eher unwahrscheinlich».
Regionaljournal Zentralschweiz 06:32 Uhr