Das neue Betreuungs- und Pflegegesetz ersetzt das bisherige Pflegefinanzierungsgesetz. Es ist eine Folge der neuen Pflegefinanzierung, die 2011 schweizweit in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Pflegeheime der Gemeinden müssen vom Kanton bewilligt werden. Die Heime erhalten eine einheitliche und unabhängige Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz.
- Es gibt künftig einheitliche Rechnungs- und Statistikvorschriften. So werden die Kosten in den Heimen vergleichbarer.
CVP, FDP, SP, Grüne und GLP stuften den Gesetzesentwurf als das ein, was politisch machbar sei: Eine Verbesserung des Status Quo sollte mit den Neuerungen möglich sein.
SVP lehnte Vorlage ab
Fundamentale Kritik kam von der SVP. Die Vorlage bringe nur eine weitere Bürokratisierung. Luzern leiste sich wieder einmal ein kostenintensiveres System als andere Kantone. Die SVP-Fraktion lehnte die Vorlage deswegen als einzige ab.
Heime fürchten Eingriffe in unternehmerische Freiheit
Bei Curaviva, dem Verband der Pflegeheime im Kanton Luzern, hat man keine Bedenken wegen mehr Bürokratie. «Bereits heute sind wir sehr transparent, alle Kosten sind klar ausgewiesen und auch vergleichbar», sagt Präsident Roger Wicki auf Anfrage von Radio SRF.
Mehr Bedenken hat Wicki bei der neuen Aufsichtsfunktion des Kantons. «Wir befürchten, dass der Kanton in die unternehmerischen Freiheiten der Heime eingreifen will.» Da spüre man ein gewisses Misstrauen. «Wir sind aber zuversichtlich, dass wir einen guten gemeinsamen Weg finden werden», sagt Roger Wicki.