Der derzeitige Interimskommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, habe nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesgerichtes den 62-Jährigen umgehend suspendiert, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Zugleich sei die sistierte Administrativuntersuchung wieder aufgenommen worden.
Der Entscheid sei aufgrund der Personalvorschriften und Dienstbefehle unerlässlich. Der betroffene Offizier habe während Jahrzehnten mit grossem Engagement in verschiedenen Bereichen wichtige Beiträge zur Professionalisierung der Polizeiarbeit geleistet.
Der Sprengunfall hatte sich im April 2009 auf dem Kasernenareal Wil im nidwaldnerischen Oberdorf ereignet. Das Opfer hatte als Teilnehmer des Sprengkurses Zündmittel für eine Prüfung aus einem Sack herausgenommen, worauf alle vorhanden Sprengmaterialien explodierten. Ein weiterer Polizist wurde schwer verletzt, mehrere Personen in der Umgebung erlitten Trommelfellprobleme.
Fahrlässige Tötung
Das Bundesstrafgericht sprach den Leiter des Kurses und den Materialverantwortlichen 2012 unter anderem der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig. Die beiden Männer wurden zu bedingten Geldstrafen von 160 und 130 Tagessätzen verurteilt. Die Beschuldigten seien durch jahrelange Routine gefahrenblind geworden.
Die beiden Männer haben das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Gemäss dem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil hat dieses die Beschwerden in den Hauptpunkten abgewiesen und den Entscheid des Bundesstrafgerichtes bestätigt.