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Demonstranten und Polizisten stehen sich auf der Luzerner Seebrücke gegenüber.
Legende: Bei Demonstrationen können Veranstalter und Randalierer neu zur Kasse gebeten werden. Keystone

Zentralschweiz Luzerner Polizeigesetz kann in Kraft treten

Trotz Beschwerden von linken Parteien und Juristen wird das neue Polizeigesetz ab dem 1. Januar 2016 gültig sein. Das Bundesgericht hat das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In der Sache selbst muss es noch entscheiden.

Mit dem neuen Gesetz können bei unfriedlichen Demonstrationen Polizeikosten von bis zu 30'000 Franken auf Veranstalter und Randalierer überwälzt werden.

Gegen das Gesetz haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern sowie Vertreter von SP und Grünen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der beabsichtigte Kostenersatz für Polizeieinsätze bei politischen Kundgebungen sei verfassungswidrig und stelle einen eklatanten Eingriff in die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit dar, argumentieren die Beschwerdeführer.

Der Luzerner Kantonsrat hatte die Verschärfung des Polizeigesetzes mit 88 gegen 21 Stimmen angenommen. Bereits 2010 hatte er sich dafür ausgesprochen, nicht nur am Rande von Fussballspielen, sondern auch bei unfriedlichen Demonstrationen die Verursacher zusätzlicher Polizeikosten finanziell zur Rechenschaft zu ziehen.

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