In der Luzerner Kantonsverfassung sind heute die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Landeskirche offiziell anerkannt. Noch nicht geregelt sind die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften. Denn das entsprechende Gesetz existiert noch nicht. 2011 erteilte der Luzerner Regierungsrat dem Bildungs- und Kulturdepartement den Auftrag, mit entsprechenden Vorbereitung zu beginnen.
Ungeduld bei Parlamentarieren
Unterdessen ist das Thema der offiziellen Anerkennung weiterer Gemeinschaften immer wieder öffentlich diskutiert worden. Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Grünen und der SP verlangen deshalb vom Regierungsrat Auskunft darüber, wie weit die Erarbeitung des Gesetzes ist.
Die Islamische Gemeinde Luzern habe öffentlich ihren Wunsch nach einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung geäussert. Ausserdem leisteten Religionsgemeinschaften einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Der Regierungsrat teilt diese Ansicht in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse. Er schreibt aber auch, das Thema der Anerkennung von Religionsgemeinschaften sei komplex und sensibel. Und werde in der Öffentlichkeit «sehr kontrovers» diskutiert. Der Regierungsrat will deshalb besonders umsichtig und sorgfältig vorgehen. Einen Zeitpunkt, wann er einen Gesetzesentwurf vorlegen will, nennt der Rat allerdings nicht.