Die Initiative sei vom Kantonsrat für ungültig zu erklären, weil sie zum einen gegen übergeordnetes Recht verstosse, und weil die sogenannte Einheit der Materie nicht gegeben sei, sagte Bildungsdirektor Reto Wyss am Freitag vor den Medien.
Die Initiative verlangt, dass an den Luzerner Primarschulen nur noch eine Fremdsprache unterrichtet werden soll. Sie lässt aber offen, welche das sein soll. Mit nur noch einer Fremdsprache an der Primarschule würde der Kanton Luzern gegen den Harmonisierungsauftrag verstossen, der im Bildungsartikel in der Bundesverfassung festgehalten ist.
Der Kanton Luzern wäre mit dieser Lösung eine bildungspolitische Insel, so die Argumentation eines Gutachtens, auf das sich der Regierungsrat bei seiner Beurteilung abstützt.
Weiter würde für diejenigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Dilemma entstehen, die sich für eine Fremdsprache an der Primarschule aussprechen würden, die aber auch eine klare Präferenz hätten, welche es sein solle. Hier sei die Einheit der Materie nicht gewahrt.