An der Universität Luzern studieren zur Zeit 2600 Personen. 13 Jahre nach der Gründung der Universität Luzern mit ihren drei Fakultäten Theologie, Kultur- und Sozialwissenschaften sowie Rechtswissenschaften wird das Universitätsgesetz revidiert.
Parlament soll neue Fakultäten beschliessen
Nicht in die Kompetenz der Universität fällt die Schliessung bestehender und die Schaffung neuer Fakultäten. Dafür soll der Kantonsrat zuständig sein. Festgeschrieben werden soll mit der Gesetzesrevision die von der Universität gewünschte Wirtschaftsfakultät.
Das Parlament hatte 2012 dieses Begehren bereits grundsätzlich im Rahmen eines Planungsberichtes gutgeheissen. Einer Realisierung der Wirtschaftsfakultät stehe nichts im Wege, weshalb der Entscheid des Kantonsrates umgesetzt werden solle, schreibt der Regierungsrat.
Dem Universitätsrat solle deshalb in einer Übergangsregelung die Kompetenz gegeben werden, die Fakultät zu errichten, sobald deren Finanzierung gesichert sei, heisst es in der Gesetzesvorlage der Regierung.