Um den Preis für die Leistung eines Spitals festzulegen, braucht es einerseits einen Punktwert, der die Leistung bewertet, andererseits einen Tarif, der mit dem Punktwert multipliziert wird. So will es die neue Spitalfinanzierung. Im vom Bundesverwaltungsgericht beurteilten Fall des Luzerner Kantonsspitals konnten sich die Krankenversicherer und das Spital nicht auf die Höhe des Basistarifs einigen.
Deshalb musste dieser vom Luzerner Regierungsrat festgesetzt werden. Die Regierung setzte den Wert bei 10‘325 Franken an, die in der Verhandlungsgesellschaft Tarifsuisse AG zusammengeschlossenen 46 Krankenkassen waren dagegen lediglich zu einer Zahlung von 8 951 Franken bereit.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Versicherer nun gutgeheissen. Es kritisierte lediglich, dass die von der Luzerner Regierung herangezogene Entscheidungsgrundlage zu schmal gewesen sei. Deshalb muss der Tarif neu berechnet werden.
Sollte der Tarif danach tiefer als bisher festgesetzt werden, steht dem Luzerner Kantonsspital für seine Leistungen weniger Geld zur Verfügung, sagt Spitaldirektor Benno Fuchs auf Anfrage. Zudem müsste bereits ausbezahltes Geld zurückbezahlt werden. Fuchs geht aber davon aus, dass das Luzerner Kantonsspital bereits effizient und kostengünstig arbeite und der festgesetzte Tarif einer Überprüfung standhalte.