Anfang Jahr wurde bei der Luzerner Regierung die Initiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung» eingereicht. Sie verlangt, dass Kanton und Gemeinden je zur Hälfte für jene Pflegekosten aufkommen müssen, die weder von den Patienten, noch von den Krankenkassen gedeckt werden.
Laut Kantonsratsgesetz müsste die Regierung eine Initiative innerhalb eines Jahres ins Parlament bringen. Die Regierung verlangt nun aber eine Fristverlängerung, weil sie die Initiative zusammen mit einer Motion behandeln möchte, die das Parlament im Frühling überwiesen hat.
Dieser Vorstoss verlangt eine Revision des Gesetzes zur Pflegefinanzierung. Ein überarbeitetes Gesetz könne die Regierung erst Ende 2014 dem Parlament vorlegen, und es mache Sinn, gleichzeitig auch die Initiative zu behandeln. Deshalb sei eine Fristverlängerung angebracht.
«Reine Verzögerungstaktik»
Bei den Initianten kommt dieser Antrag schlecht an. «Das ist reine Verzögerungstaktik. Die Regierung will so der Initiative den Wind aus den Segeln nehmen», kritisiert Fritz Gerber, Co-Präsident des Initiativ-Komitees, scharf. Das sei eine Verletzung des Kantonsratsgesetzes, sagte Gerber gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz.
Nun ist es am Kantonsparlament zu entscheiden, ob die Luzerner Regierung mehr Zeit erhält, um die Initiative zu behandeln.