Der Regierungsrat hat am Freitag eine Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes vorgestellt. Es handle sich explizit nicht um eine weitere Schulreform, sagte Bildungsdirektor Reto Wyss.
Vielmehr würden Aufträge des Kantonsrats umgesetzt, oder es werde die heutige Praxis gesetzlich verankert.
So wird das Mindestalter für den Eintritt in den Kindergarten um drei Monate auf fünf Jahre angehoben. Damit kann verhindert werden, dass Schulabgänger bei Beginn einer Lehre jünger als 15 Jahre alt sind und nur mit einer Ausnahmebewilligung beschäftigt werden können.
Eltern sollen zahlen
Bis Sommer 2020 erhalten die Gemeinden Zeit, ein Angebot zur frühen Sprachförderung von fremdsprachigen Kindern einzuführen. Sie sollen Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten können, noch vor dem Kindergarten ein solches Angebot zu besuchen. Die Gemeinden können von den Eltern angemessene finanzielle Beiträge verlangen.
Weitere im Gesetz vorgesehene Änderungen betreffen die Führung der Schulen. Die Schulleitungen werden gestärkt. Sie sind neu für alle personalrechtlichen Fragen zuständig und verfügen über die ihr zugewiesenen Betriebsmittel. Die Schulpflege wird zur Bildungskommission umbenannt.