Seit Anfang Jahr kann die Staatsanwaltschaft im Kanton Luzern die Sozialbehörden informieren, wenn ein Asylsuchender straffällig wird. Das Sozialdepartement leitet dann die Informationen an die Caritas weiter. Die Caritas wiederum kann die straffälligen Asylsuchenden im Rahmen des Betreuungsauftrags sanktionieren.
Dem Sozialdirektor des Kantons Luzern, Guido Graf, reichen diese Massnahmen gegen straffällige Asylbewerber jedoch nicht. Er fordert, dass die Kantone ihnen zugeteilte renitente und straffällige Asylsuchende an den Bund zurückweisen können.
Bis jetzt sind im Kanton Luzern zehn Fälle von straffälligen Asylsuchenden dem Sozialdepartement gemeldet worden. Aber nur vier davon sind im Kanton Luzern wohnhaft. Deshalb könne es nicht sein, dass sich der Kanton Luzern um auswärtige Straffällige kümmern müsse. Jeder Kanton solle selber die Verantwortung für die ihm zugewiesenen Asylbewerber tragen, so Guido Graf. Deshalb fordert Graf zusätzlich, dass in Zukunft auch ein Informationsaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg möglich wird.